BeB geschockt über Diskriminierung

Bundesregierung legt Pflegestärkungsgesetz III vor

Berlin, 27.6.2016 – Es war bereits eine große Enttäuschung: Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohnstätten und sind dort auch in Zukunft von Pflegeversicherungsleistungen weitgehend ausgeschlossen. Jetzt will die Bundesregierung diese Diskriminierung nun noch auf eine Vielzahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften ausweiten. Das ist absolut inakzeptabel, so die Auffassung des BeB und anderer Fachverbände für Menschen mit Behinderung.

Der BeB ist alarmiert, dass künftig Menschen mit Behinderung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften statt wie bisher bis zu 1612 Euro nur noch 266 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen sollen. Die Möglichkeiten, ambulant betreut zu leben, werden sich gerade für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen dadurch erheblich verschlechtern. Ohne diese Finanzierung drohen sie ihr Zuhause zu verlieren. Dies steht im Widerspruch zu dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und den Zielen des Gesetzgebers. Der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko erklärt dazu: „Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung sind Mitglieder der Pflegeversicherung und zahlen Beiträge wie alle anderen auch. Sie müssen daher auch die gleichen Leistungen bekommen – unabhängig davon, wo sie leben.“ 

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB wesentliche Teile der Angebote der Behindertenhilfe sowie der Sozialpsychiatrie in Deutschland ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörige und wird selbst durch zwei Beiräte aus diesen Interessengruppen kritisch begleitet.

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