Bundesteilhabegesetz ist mangelhaft

Verbändebündnis fordert Nachbesserungen

Berlin, 27.6.2016 – Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Bundesteilhabegesetz warnt ein breites Bündnis von Verbänden und Gewerkschaften vor der Gefahr von Leistungseinschränkungen und anderen Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Recht und fordert grundlegende Nachbesserungen in mindestens fünf Bereichen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, zu denen der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) gehört, der Deutsche Behindertenrat und andere Organisationen sind anlässlich der morgigen Beratung im Bundeskabinett mit dem Entwurf nicht zufrieden. „Das Bundesteilhabegesetz ist das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode. Es darf in der vorliegenden Form nicht vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden“, so auch der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko.

Menschen mit Behinderung müssen materiell besser und nicht schlechter gestellt werden gegenüber dem geltenden Recht, lautet die Forderung. Das Verbändebündnis sieht zwar auch positive Ansätze in der Gesetzesvorlage des Bundesteilhabegesetzes, jedoch überwiegen die negativen Aspekte. Inakzeptabel seien vor allem Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen, die grundsätzliche Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderung, der Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung vor Leistungen der Eingliederungshilfe sowie die Aushöhlung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ bzw. des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen. Das Verbändebündnis appelliert an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz nachzubessern und sich für eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung einzusetzen.

Zum Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vom 26. April 2016 hatte das Verbändebündnis „Sechs gemeinsame Kernforderungen“ veröffentlicht: www.diefachverbaende.de/files/stellungnahmen/2016-05-11-6-gemeinsame-Kernforderungen-zum-BTHG_final.pdf.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB wesentliche Teile der Angebote der Behindertenhilfe sowie der Sozialpsychiatrie in Deutschland ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörige und wird selbst durch zwei Beiräte aus diesen Interessengruppen kritisch begleitet.

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Politische Kommunikation/PR

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Pressemitteilung vom 27. Juni 2016