Bundesteilhabegesetz und Drittes Pflegestärkungsgesetz müssen nachgebessert werden!

Medienmitteilung der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Berlin, 21.9.2016 – Seit Monaten kämpfen die Fachverbände für Verbesserungen beim Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III. Morgen beginnt das parlamentarische Verfahren: Das Bundesteilhabegesetz wird am 22. September und das Dritte Pflegestärkungsgesetz am 23. September im Bundestag in erster Lesung beraten. Ebenfalls am 23. September findet im Bundesrat die erste Befassung mit dem Bundesteilhabegesetz sowie dem Pflegestärkungsgesetz III statt. Beide Gesetze regeln sämtliche Leistungen für Menschen mit Behinderung neu: Alle Lebensbereiche sind davon betroffen: Wohnen, Arbeit, Freizeit, Schule, Kindergarten.

Wie kontrovers die Diskussion derzeit ist, wird auch daran deutlich, dass die Länder 126 Änderungsanträge zum Bundesteilhabegesetz und 53 zum Pflegestärkungsgesetz III vorbereitet haben. Hierbei sind auch einige Forderungen der Behindertenverbände berücksichtigt.

Nähere Informationen zu den Fachverbänden finden Sie im Internet unter: www.diefachverbaende.de.

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