Definition für „chronisch Kranke“ jetzt eindeutig geregelt

Wer im Sinne der Gesundheitsreform als schwerwiegend "chronisch krank" gilt, und dadurch finanzielle Vorteile genießt, war lange umstritten, ist mittlerweile aber gut definiert. Das sind diejenigen, die wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt werden.

Außerdem muss der Patient in Stufe zwei oder drei pflegebedürftig sein, oder er ist zu mindestens 60 Prozent schwerbeschädigt oder erwerbsgemindert oder er braucht eine ständige medizinische Versorgung, ohne die die Lebenserwartung und -qualität gemindert würde. Wichtig: Es muss lediglich eines dieser drei Kriterien zutreffen. Den Grad der Behinderung bescheinigt das Versorgungsamt, die Pflegestufe die Pflegekasse und die dauerhafte Behandlung ein Arzt. "Chronisch Kranke" brauchen nur ein statt zwei Prozent ihres Familieneinkommens an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen zahlen.