Die Vorgaben der UN-BRK sind im neuen BGG umfassend zu berücksichtigen und zu verankern. In diesem Sinne muss sich im BGG auch das neue Verständnis von Beeinträchtigung und Behinderung niederschlagen.Die Vorgaben der UN-BRK sind im neuen BGG umfassend zu berücksichtigen und zu verankern. In diesem Sinne muss sich im BGG auch das neue Verständnis von Beeinträchtigung und Behinderung niederschlagen.
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