Nachteilsausgleich durch ein Bundesteilhabegeld

Erste Stellungnahme des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe

Der Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge hat am 8. Dezember 2004 eine Empfehlung zur Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes - Bundesteilhabegeld - ausgesprochen. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe begrüßt diese Initiative des Deutschen Vereins ausdrücklich. Die Ausgestaltung des Bundesteilhabegeldes als Nachteilsausgleich für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung kann Perspektiven für einen qualitativ anderen Zugang zum Leben in der Gesellschaft und damit ein Mehr an Teilhabe ermöglichen. Insbesondere wird begrüßt, dass der Nachteilsausgleich als eine Leistung zu verstehen ist, die der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dient und keine kompensatorische Leistung im Rahmen der Sozialleistungssystematik darstellt. Damit ist das Bundesteilhabegeld ein Novum und eine echte Alternative zu den bisherigen Hilfen des sozialen Sicherungssystems, das den Betroffenen zusätzliche Wahlmöglichkeiten bei der notwendigen Unterstützung zur Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens in der Gemeinde aller Bürger eröffnet.

Erste Stellungnahme des BeB

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Vertiefende Informationen:

Empfehlung des Deutschen Vereins zur Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes – Bundesteilhabegeld  vom Dezember 2004