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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
Teilhabe ist ein grundlegendes Menschenrecht. Unser christliches Menschenbild betont: Jeder Mensch, als Geschöpf Gottes, hat das Recht auf Teilhabe! Dieses Recht gilt uneingeschränkt, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Aus dieser Überzeugung heraus arbeiten wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern daran, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung nachhaltig zu stärken. Teilhabe darf niemals als bloßer Kostenfaktor betrachtet werden; sie ist ein zentrales Menschenrecht, das nicht zur Einsparmaßnahme degradiert werden darf!
Das Positionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen definiert 14 zentrale Punkte als „rote Linien“ für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Diese Leitlinien machen deutlich: Teilhabe ist nicht verhandelbar. Zu den Forderungen gehören unter anderem: Die Eingliederungshilfe darf nicht nachrangig gegenüber Leistungen der Pflegeversicherung sein, Wahlfreiheit beim Wohnen muss gewährleistet bleiben, und die volle gesellschaftliche sowie politische Partizipation muss gesichert werden.
Die Fachverbände warnen eindringlich vor Kostensenkungen, die zulasten der Leistungsberechtigten gehen. Teilhabe ist kein „Nice-to-have“, sondern ein unverzichtbares Recht – für eine inklusive Gesellschaft, die niemanden zurücklässt.
Mit herzlichen Grüßen Ihre Barbara Heuerding Geschäftsführerin |