Personenzentrierte Teilhabe ist ein zentrales Versprechen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Es geht darum, die individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern und zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen. Partizipation ist ein Schlüssel dafür. In der Praxis aber wird immer wieder deutlich, dass die gesellschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe nicht gegeben sind. So fehlt es zum Beispiel an umfassender digitaler und gesundheitlicher Barrierefreiheit sowie inklusiven Wohnformen in Quartieren.
Mit seinem neuen Thesenpapier zeigt der BeB, wo Strukturen fehlen, wo Verfahren vereinfacht werden müssen und welche politischen Reformen nötig sind, damit Menschen mit Behinderungen tatsächlich selbstbestimmt leben und entscheiden können. Der Text bündelt neun klare Positionen – von Gesamtplanverfahren über Vertragsrecht bis hin zu Fachkräftesicherung und inklusivem Wohnraum – und macht deutlich: Für echte Personenzentrierung braucht es mehr als gute Absichten.