Früherkennung und Frühförderung nach § 30 SGB IX / Frühförderungsverordnung (FrühV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
medizinische Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung noch nicht eingeschulter behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder werden nach § 30 SGB IX und der hier-zu erlassenen Frühförderungsverordnung (FrühV) als Komplexleistung in Verbindung mit heilpädagogischen Leistungen erbracht. …
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