
Jahressteuergesetz 2007
Das Jahressteuergesetz 2007 (JStG), das der Deutsche Bundestag bereits in zweiter und dritter Lesung beschlossen hatte, wurde am 24. November 2006 durch den Bundesrat verabschiedet. Für Leistungen von Zweckbetrieben ist nun eine eigenständige Formulierung aufgenommen, die anders formuliert ist wie in der Abgabenordnung, wenngleich inhaltich keine Änderung eingetreten sein soll. Zur Ausräumung von Interpretationsproblemen, die erwartet werden, ist ein erläutertendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums angekündigt.
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