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Eingliederungshilfe – Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft

In einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) wurde im Februar diesen Jahres bestätigt, dass einer Frau mit Behinderungen eine Gemeinschaftsreise von September 1999 (in Höhe von damals rund 600 DM) zu erstatten ist.
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BeB aktuell 5/2006

Aus dem Inhalt:

  1. Aktuelles aus Sozialpolitik und Sozialrecht
  2. Fachtagungen des BeB und Partner
  3. Weitere Hinweise und Materialien des BeB
  4. Fortbildungshinweise der GFO und weiterer Anbieter
  5. Informationen und Materialien von Partnern des BeB


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SGB XII Eingliederungshilfe – Übernahme der Kosten für den Förderstättenbesuch über das 65. Lebensjahr hinaus!

In dem beigefügten Urteil zu Leistungen der Eingliederungshilfe, hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof den Kostenträger verpflichtet, für eine 68jährige Bewohnerin die Kosten für den Besuch der Förderstätte auch über das 65. Lebensjahr hinaus zu übernehmen.
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