Betreutes Wohnen – Umsatzsteuer für diese Leistungen der Eingliederungshilfe
Die OFD Hessen hat in einem Erlass (18.10.2005) geregelt, dass die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die für das ambulante Wohnen geregelt werden auch künftig von der Umsatzsteuer befreit bleiben.
Davor hatte die die OFD Düsseldorf (13.05.2005) geregelt,dass diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.
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