Auch Menschen mit geistiger Behinderung dürfen am 18. September zur Wahl gehen

Am 18. September ist Wahltag auch für Menschen mit geistiger Behinderung.
Sie müssen nur deutsche Staatsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in allen Angelegenheiten ihres Lebens unter rechtlicher Betreuung stehen. Darauf macht die B
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BeB aktuell 8/2005

Aus dem Inhalt:

  1. Aktuelles aus dem Sozialrecht
  2. Fachtagungen des BeB und Partner
  3. Weitere Hinweise und Materialien des BeB
  4. Fortbildungshinweise der GFO und weiterer Anbieter
  5. Informationen und Materialien von Partnern des BeB
  6. Sonstige Beilagen


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BeB Fragen zur Bundestagswahl 2005

Die bisher vorliegenden Wahlprogramme der Parteien bestätigen (bis auf wenige Ausnahmen) die Befürchtung, dass Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen keine bzw. nur eine untergeordnete Rolle spielen. Gleichwohl werden diese Personengruppen einmal mehr von den angekündigten Einschnitten stark betroffen sein. Der BeB hat deshalb zu zentralen Themenfeldern einen Fragenkatalog zusammengestellt, der von den Mitgliedseinrichtungen für das Gespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl genutzt werden kann und soll.


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Stellungnahme der BAGüS zu den Zugangsvoraussetzungen für behinderte Menschen in Werkstätten

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) hat mit Stand 15.07.2005 die Zugangsvoraussetzungen für behinderte Menschen in Werkstätten in der Schnittstellenproblematik SGB II, III, VI, IX und XII erläutert. Im Fazit wird festgehalten, dass die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von WfBM von der Bundesanstalt für Arbeit aus Beitragsmitteln getragen werden (Rechtsgrundlage § 102 Abs. 2 SGB III). Des Weiteren werden Konsequenzen für das Aufnahmeverfahren und die Leistungserbringung in Werkstätten sowie Auswirkungen auf die Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII dargestellt.


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