Werkstattratswahl nach der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung
Die Wahl von Werkstatträten in den Werkstätten (WfbM) findet alle vier Jahre statt; die letzte reguläre Wahl fand zum Stichtag 30. November 2001 statt. Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV) sieht eine Wahl zum gleichen Zeitpunkt wie die staatliche Verordnung vor (auch wenn sie später in Kraft getreten ist). Damit wird nun (in der Regel) zum ersten Mal in den anerkannten Werkstätten und Betriebsstätten (§2 DWMV) nach der diakonischen Verordnung, der DWMV gewählt und zwar im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November 2005. Das Vorgehen wird in der DWMV genau beschrieben (§ 15 bis § 51), im Folgenden findet sich ein zeitlicher Ablaufplan.
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