BeB erinnert an die Opfer des Nationalsozialismus und wirbt für Zustimmung zum Antrag „Opfer von NS-‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren“

Der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) erinnert anlässlich des Gedenktages am 27. Januar an die Opfer des Nationalsozialismus und ruft zur Unterstützung des Antrags „Opfer von NS-‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren“ auf, der am 30. Januar im Deutschen Bundestag beraten wird und wichtige Maßnahmen zur weiteren Aufklärung über die nationalsozialistischen Verbrechen an Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung enthält.

Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender des BeB, betont die Bedeutung des Gedenktages: „Am 27. Januar gedenken wir der Millionen von Menschen, die während des Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden. Gerade jetzt kommt es darauf an, ihre Erinnerung wachzuhalten und uns für eine Gesellschaft einzusetzen, in der jeder Mensch gleichermaßen teilhaben kann. Als Verband der Einrichtungen der Evangelischen Behindertenhilfe setzen wir uns dafür ein, neues Unrecht mit allen Mitteln zu verhindern.“

Der Bundestag-Antrag geht auf die Initiative von Selbstvertreter*innen und Verbänden zurück. Er zielt darauf ab, die Aufarbeitung der Verbrechen der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation zu intensivieren und die Erinnerung an die Opfer zu bewahren. Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

  • Projekt zur Sicherung und Archivierung von Patientenakten: Es soll ein bundesweites Projekt initiiert werden, um Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren. Dies soll die Forschung und Bildung unterstützen und Anfragen erleichtern.
  • Nationale Fachtagung: Eine Fachtagung soll organisiert werden, um Themen wie Archivierung, Digitalisierung und die Verankerung der historischen Ereignisse in Bildung und Kultur zu diskutieren. Beteiligt werden sollen unter anderem das Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, die Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, die Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (AG BEZ) sowie die Verbände von Menschen mit Behinderungen.
  • Unterstützung der Gedenkstätten: Die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten sollen nachhaltig unterstützt werden, um die bauliche Substanz zu erhalten und die Aufbewahrung von Archivmaterialien zu gewährleisten.

„Diese Maßnahmen sind heute wichtiger denn je“, so Frank Stefan. „Gerade in Zeiten zunehmender rechtsextremer Gewalt, auch gegen Menschen mit Behinderung und Einrichtungen der Behindertenhilfe, brauchen wir Aufklärung und tatkräftige Unterstützung. Wir appellieren an alle Abgeordneten, diesem Antrag noch in dieser Legislaturperiode zuzustimmen und damit ein starkes Zeichen gegen Geschichtsvergessenheit zu setzen.“

Der BeB setzt sich seit vielen Jahren für die Belange von Menschen mit Behinderungen und psychischer Erkrankung ein und unterstützt Initiativen, die deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern. Er organisiert zusammen mit anderen Verbänden und Akteuren einen jährlichen Gedenktag, um an die Opfer der sogenannten Euthanasiemorde und Zwangssterilisationen zu erinnern.

Für Fragen und zusätzliche Informationen können Sie sich gerne an die Pressestelle des BeB wenden.

Sevinç Topal, Pressereferent
Telefon: 030 83001-274, presse@beb-ev.de