Der Evangelische Fachverband für Teilhabe fordert Anpassungen am Referentenentwurf zur Betreuervergütung

Der Evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuer*innen.  Besonders positiv wird die Abschaffung der Differenzierung nach der Wohnform bewertet. Gleichzeitig betont der Verband seine Besorgnis über die Auswirkungen des Entwurfs auf das Wunsch- und Wahlrecht mittelloser Betreuter*innen, da hier wesentliche Rechte eingeschränkt werden könnten.

„Die geplante Reform gefährdet die Betreuungssituation insbesondere für Menschen, die ihrer eigenen Wohnung leben wollen und nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,“ warnt Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender des BeB. „Die moderate allgemeine Erhöhung der Vergütungssätze reicht nicht aus. Sie deckt den Aufwand nicht, sodass viele Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen gezwungen sein werden ihr Angebot einzuschränken. Dies wird das Wunsch- und Wahlrecht der Betreuten erheblich einschränken.“

Der BeB fordert zudem eine faire Vergütung für eine assistierende Form von Betreuung, die den Aufwand für die Unterstützung eigenständiger Entscheidungen der Betreuten berücksichtigt. „Der Paradigmenwechsel hin zur assistierenden Betreuung ist dringend geboten“, betont Stefan. „Dieser Tatsache muss endlich auch vergütungsrechtlich Rechnung getragen werden.“

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme des BeB einsehen. Der BeB wird auch zukünftig den Austausch mit dem Gesetzgeber aktiv fortsetzen.

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