Freiheitsentziehende Maßnahmen (im Rahmen des §1906 BGB)

Handreichung des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V.

Die vorliegende Handreichung bezieht sich auf die Regelungen im Rahmen des §1906 BGB („Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung“).

Sie trifft Aussagen zu den Voraussetzungen der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen z.B. durch Fixierungen oder geschlossene Unterbringungen, zum notwendigen Antragsverfahren und zu Rahmenbedingungen und Grundsätzen der praktischen Umsetzung gerichtlicher Beschlüsse nach §1906 BGB.

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