Gutes Zeichen für die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Der BeB lobt die Hilfen des Bundes und mahnt, sie zweckgebunden an die Länder zu geben

Berlin, 18.06.2020 – Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) und der Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB begrüßen die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts, die Einbußen bei den Entgelten der Werkstattbeschäftigten auszugleichen. Viele Werkstätten waren in den letzten Wochen wegen COVID-19 geschlossen und die Menschen mit Behinderung konnten nicht arbeiten gehen. Daher fehlten den Werkstätten die Einnahmen, so dass sie die Werkstattbeschäftigten nicht bezahlen konnten. Sie hätten nur Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gehabt, was viele als ungerecht empfanden.

Nun verzichtet der Bund in 2020 einmalig auf 10 Prozent aus der Ausgleichsabgabe, um Abhilfe zu schaffen. Das entspricht einem Betrag von rund 70 Millionen Euro, die der Bund den Integrationsämtern der Länder überlässt, damit sie die Werkstattbeschäftigten unterstützen. Der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko lobt: „Es ist ein gutes und wertschätzendes Zeichen für die Menschen mit Behinderung, dass sie mehr für ihre Arbeit in der Werkstatt erhalten als die Leistungen der Grundsicherung“.

Pressemitteilung vom 18.06.2020