Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX

Ab dem 01. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen, wenn dies behinderungsbedingt erforderlich ist. Vertraute Bezugspersonen können dabei auch professionelle Unterstützer*innen sein, die ihnen gegenüber bereits im Alltag Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, wie bspw. Mitarbeitende von besonderen Wohnformen oder Diensten der Eingliederungshilfe. Wir haben uns mit der anderen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung mit diesen Fragen auseinandergesetzt und eine Handreichung erarbeitet, um Leistungsberechtigte und ihre Vertreter*innen sowie Leistungserbringer und Leistungsträger bei der Umsetzung des neuen Anspruchs zu unterstützen.

Die Handreichung gibt den derzeitigen Diskussionsstand der Fachverbände für Menschen mit Behinderung wieder und zeigt Probleme und Lösungsmöglichkeiten auf. Sie ist nicht mit den Leistungsträgern konsentiert. Insofern ist es durchaus möglich, dass diese zu den jeweiligen Problempunkten andere Auffassungen vertreten.

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