Mehrbedarf nach § 42b Absatz 2 SGB XII für Mittagessen auf Außenarbeitsplätzen

Ergänzendes Schreiben des BMAS zum Mittagessen

Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Schreiben vom 6. Februar die Voraussetzungen zur Gewährung des Mehrbedarfs nach § 42 Abs. 2 SGB XII auf Außenarbeitsplätzen näher umrissen hat, gibt es nun ein zweites Schreiben vom 21. Februar. Darin wird klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob der Leistungsberechtigte das Mittagessen tatsächlich in der von der Werkstatt oder dem Kooperationspartner betriebenen Kantine oder Mensa einnimmt, sodass der Mehrbedarf auch beim Verzehr von bereitgestellten Lunchpaketen bewilligt werden kann.

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