Stellungnahme der Fachverbände zum Bundesteilhabegesetz
Damit eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gelingen kann, sind unterstützende Leistungen zur Gesundheitsförderung und Bewältigung von Krankheiten sowie die nachgehende Sorge für die Gesundheit im Bereich der Eingliederungshilfe von zentraler Bedeutung.
Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Anforderungen an alle Patienten im Hinblick auf Mitwirkung, Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstmanagement immer größer werden und Menschen mit Behinderung damit oft überfordert sind. Zugleich müssen Menschen mit Behinderung das Gesundheitssystem aufgrund von Begleit- oder Folgekrankheiten ihrer Beeinträchtigung stärker in Anspruch nehmen als Menschen ohne Behinderung.
Die im bisherigen Beratungsprozess zum Bundesteilhabegesetz diskutierten Vorlagen des BMAS zur „Sozialen Teilhabe“ erwähnen den Umgang mit Gesundheit und Krankheit leider nicht. Auch aus den übrigen Vorlagen geht bisher nicht eindeutig hervor, ob die Gesundheitssorge im erforderlichen Umfang Berücksichtigung finden wird.
Daher möchten die Fachverbände mit dieser Stellungnahme auf die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes hinweisen und formulieren hierfür im Folgenden einige aus ihrer Sicht wichtige gesundheitsbezogene Leistungen zur Teilhabe.
Veröffentlicht: 11/2015
Kategorie: Perspektive Gesundheit, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Dokument(e): Stellungnahme