Stellungnahme zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zum Vorliegen von Räumlichkeiten i.S.d. § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 71 Abs. 5 Satz 1 SGB XI zum Vorliegen von Räumlichkeiten i.S.d. § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI

Veröffentlicht: 06/2019

Kategorie: Sozialpolitik, Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Dokument(e): Stellungnahme