Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts hatte mit Schreiben vom 28.9.2020 dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) neben anderen Organisationen angeboten, im Zusammenhang mit einer anhängigen Verfassungsbeschwerde als sachverständiger Dritter zu neun konkreten Fragen Stellung zu nehmen. Der BeB bedankt sich ausdrücklich für dieses Angebot und nimmt nachfolgend Stellung.
Veröffentlicht: 12/2020
Kategorie: Ethik, Perspektive Gesundheit, Sozialpolitik
Dokument(e): Stellungnahme| Fassung in leichter Sprache