Abgelehnte Eingliederungshilfe: Fachverbände raten zum Widerspruch

Veröffentlicht am: 08.10.26

Neue kostenfreie Praxishilfe steht ab sofort im Internet auf www.diefachverbaende.de bereit

Vielen Menschen mit Behinderung werden die beantragten Leistungen der Eingliederungshilfe verwehrt. Häufig wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder sogar das Erfordernis einer „Teilhabefähigkeit“ behauptet und diese sodann infrage gestellt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen darauf hin, dass solche Entscheidungen nicht immer rechtmäßig sind. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Zur Unterstützung haben die Fachverbände die kostenfreie „Praxishilfe – Widerspruch bei abgelehnter Eingliederungshilfe“ erstellt. Die neue Handreichung informiert über Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflege, erklärt das Widerspruchsverfahren und gibt praktische Hinweise zur Begründung. Zudem enthält sie Formulierungshilfen für typische Fallkonstellationen. Laut der Fachverbände haben viele Widersprüche Erfolg. Deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche nicht vorschnell aufgeben.

Die Praxishilfe richtet sich an Menschen mit Behinderung, Angehörige sowie Beratungsstellen und soll dazu beitragen, Teilhabeleistungen wirksam durchzusetzen. Die Praxishilfe steht ab sofort auf www.diefachverbaende.de in der Rubrik „Stellungnahmen/Positionspapiere“ zum Download bereit.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des BeB.

Sevinç Topal
Pressekontakt Evangelischer Fachverband für Teilhabe (BeB)

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