Der BeB unterstützt erneuten Antrag auf Monitoring von NIPT

Veröffentlicht am: 19.03.26

Am morgigen Tag befasst sich der Deutsche Bundestag erstmals mit dem interfraktionellen Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Drucksache 21/3873).

Die Abgeordnetengruppe fordert ein systematisches Monitoring der Kassenzulassung sowie die Einsetzung eines interdisziplinären Expert*innengremiums, das die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der aktuellen Regelungen überprüft.

Pfarrer Frank Stefan , Vorsitzender des BeB, erklärt hierzu: „Als Verband, der sich für die Rechte und Teilhabe von Menschen mit Behinderung einsetzt, unterstützen wir den Antrag ausdrücklich. Wir teilen die Sorge der Abgeordneten, dass ein vorgeburtlicher Test auf Trisomien 13, 18 und 21 zur Routineuntersuchung werden könnte. Die aktuellen Entwicklungen zeigen eine problematische Tendenz hin zu einer faktischen Screening‑Praxis – das widerspricht dem Ideal einer inklusiven Gesellschaft.“

Stefan führt weiter aus: „Daten der Krankenkasse Barmer zeigen, dass 2024 durchschnittlich fast 50 Prozent aller Schwangeren einen NIPT in Anspruch genommen haben – ein Jahr zuvor waren es 32 Prozent.“ Damit habe sich der Test de facto zu einem Screening entwickelt. „Zudem ist die Rate falsch-positiver Befunde im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. Das verunsichert nicht nur werdende Eltern, sondern weckt auch berechtigte Ängste vor Diskriminierung und Selektion bei Menschen mit Behinderung“, ergänzt er.

Der BeB begrüßt daher, dass im Antrag mit dem 30. Juni 2027 auch erstmals eine klare Frist festgeschrieben worden ist, bis zu der erste Monitoringergebnisse vorliegen müssen. Er hofft auf einen raschen Beschluss des Antrags und die Zustimmung der Abgeordneten.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des BeB.

Sevinç Topal
Pressekontakt Evangelischer Fachverband für Teilhabe (BeB)

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