Recht auf gemeinsame Beschulung

SoVD und „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ haben beim führenden deutschen Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das nun vorgestellt wurde. Danach haben Behinderte Kinder ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gelte dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssten Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen.
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Musterverträge für vollstationäre Pflege, vollstationäre Eingliederungshilfe, Kurzzeitpflege und Tagespflegeeinrichtungen

Die Musterverträge sind unter dem Blickwinkel erstellt worden, dass möglichst viele Einrichtungen sie – ohne größere Änderungen vornehmen zu müssen – als Grundlage für ihre jeweiligen heimindividuellen Muster verwenden können.
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