Umsatzsteuer für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich des ambulant betreuten Wohnens
In diesem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die BAG FW vom 26.01.06 zur Frage der Umsatzsteuer für Ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens nach § 53; 54 SGB XII wird darauf hingewiesen, dass zukünftig die Rundverfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 18.10.2005 bundesweit angewendet werden soll. Demzufolge wären Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII zukünftig bundesweit umsatzsteuerfrei.
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