Bereits 2006 hat die Mitgliederversammlung des BeB die Öffnung des Verbandes beschlossen, um die Stimmen und Erfahrungen dieser wichtigen Gruppen noch stärker zu berücksichtigen. Mit der Einrichtung durch zwei Beiräte im Jahr 2008 und der anschließenden Aufnahme in die Satzung 2010 wurde dieser Anspruch fest verankert.
Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Themen, unsere Arbeitsweise, die Aufgaben der Beiräte sowie die Mitglieder und Ansprechpersonen dieser wichtigen Gremien.
Die Beiräte fungieren als zentrale Anlaufstellen, die sowohl die Anliegen von Betroffenen vertreten, als auch aktiv an der Gestaltung der Verbandsarbeit mitwirken. Der Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung sowie der Beirat der Angehörigen und rechtlichen Betreuer*innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung
Beirat der Angehörigen und gesetzliche Betreuer/innen
Der Beirat bringt die Perspektiven von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in die Arbeit des BeB ein. Er vertritt ihre Anliegen, gestaltet aktiv die Verbandsarbeit mit und sorgt dafür, dass ihre Stimmen in allen Fragen von Teilhabe und Selbstbestimmung gehört werden.
Wir unterstützen den Vorstand des BeB in seiner Arbeit. Der Vorsitzende des Beirats nimmt an den Vorstandssitzungen teil. Damit sich die Kette schließen kann, verstehen wir uns als Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Menschen mit Behinderung in den einzelnen Mitglieds-Einrichtungen.
Wir treffen uns regelmäßig in Kassel und arbeiten dort an unterschiedlichen Themen.
Wir erarbeiten Stellungnahmen zu aktuellen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung. Die Themen werden gemeinsam festgelegt und kommen aus den Bereichen: Arbeit, Wohnen, Freizeit und Ruhestand aus der Sicht von Menschen mit Behinderung.
Als Beiratsmitglieder nehmen wir an den Mitglieder-Versammlungen, an Tagungen und Projekten des BeB teil, um dort die Interessen und Meinungen von Menschen mit Behinderung zu vertreten.
Der Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung (BMB) im Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) setzt sich nach der Neuwahl 2023 aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Der Beirat bündelt die Erfahrungen und Anliegen von Angehörigen sowie rechtlichen Betreuer*innen. Er wirkt an der Gestaltung der Verbandsarbeit mit, setzt Impulse für politische und fachliche Diskussionen und sorgt dafür, dass ihre Sichtweisen in die Arbeit des BeB einfließen.
Der BAB im BeB ist voll in den Informationsfluss des Verbands eingebunden. Er bezieht Angehörigenvertretungen mit ein und wirkt auf mehreren Ebenen aktiv mit – sowohl in Entscheidungen des BeB als auch in politischen Prozessen. Er stellt eine Brücke zu Betroffenenvertretungen dar und lädt zur Mitgestaltung ein.
Der BAB setzt sich für die Interessen von Angehörigen und rechtlichen Betreuer*innen ein: Er wirkt mit bei politischen Entscheidungen, fördert Kommunikation zwischen Angehörigen, Betreuern und Einrichtungen und sorgt dafür, dass ihre Perspektiven in Fragen von Teilhabe, Betreuung und Verbandsarbeit Gehör finden.
Der Beirat der Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen im Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BAB im BeB) setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
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