Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
am 9. April wurde der neue Koalitionsvertrag veröffentlicht– und wir freuen uns sehr, dass viele der Forderungen, die wir als BeB sowohl im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 als auch im Verlauf der Koalitionsverhandlungen eingebracht haben, darin aufgegriffen wurden, auch wenn vieles unter Finanzierungsvorbehalt steht.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung wurde im Koalitionsvertrag an mehreren Stellen explizit benannt. Das zeigt: Die Belange unserer Zielgruppen sind in der politischen Debatte angekommen. Besonders begrüßen wir die angekündigte Verbesserung des Budgets für Arbeit. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um mehr Menschen mit Behinderung den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen. Denn ein inklusiver Arbeitsmarkt kann nur mit engagierten Arbeitgebern funktionieren – und dafür braucht es gute Rahmenbedingungen.
Auch der angekündigte Bürokratieabbau in der Eingliederungshilfe ist dringend notwendig. Die aktuelle, oftmals kleinteilige analoge Dokumentationspraxis und die fehlende digitale Flexibilität bei Vereinbarungen und Kostenzusagen binden wichtige Ressourcen und erschweren die Assistenz für die Menschen, um die es geht. Wirkung lässt sich nicht allein über Kennzahlen steuern – hier fehlen wissenschaftlich fundierte Standards, daher lehnen wir eine weitere Wirkungsdebatte ab.
Wir haben den Koalitionsvertrag detailliert analysiert und in der vergangenen Woche an unsere Mitglieder verschickt. Als BeB werden wir die Umsetzung der Vorhaben im Koalitionsvertrag konstruktiv und aktiv begleiten und weiter Vorschläge einreichen. Wir werden außerdem den Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen suchen, auf notwendige Umsetzungsmaßnahmen hinwirken – und unsere Mitglieder fortlaufend über Entwicklungen und Fortschritte informieren.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen des BeB aktuell!
Mit herzlichen Grüßen Ihre Barbara Heuerding Geschäftsführerin |