Bundesverband evangelische Behindertenhilfe lobt geplante Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz

Berlin, 14.8.2019 – Heute wurde im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen, das unter anderem in der Sozialhilfe, im Sozialen Entschädigungsrecht und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung Verbesserungen schaffen soll. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) begrüßt einige der vorgesehenen Neuerungen, die insbesondere Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen betreffen.

„Dass die 100.000 Euro-Grenze zukünftig auch in der Sozialhilfe gilt, ist eine spürbare Erleichterung für Menschen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind“, hebt der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko hervor. Bislang galt diese Obergrenze, bei deren Überschreitung erst auf das Einkommen bzw. Vermögen der unterhaltsverpflichteten Eltern und Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SGB XII zurückgegriffen wurde, nur in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Zukünftig kommt sie ebenfalls in der Hilfe zur Pflege und eben auch in der gesamten Sozialhilfe zur Anwendung.

Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die geplante Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Diese Beratungsstellen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bislang seit dem 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 fördert, sollen zukünftig dauerhaft finanziert werden. Hierfür sind ab dem 1.1.2023 jährlich 65 Millionen Euro eingeplant. „Auch das ist zu begrüßen, denn die bisherige Erfahrung zeigt, dass diese Stellen mit ihrem Ansatz des Peer Counseling ein geeignetes Instrument sind, um Menschen mit Behinderung die Unterstützungsleistungen zu vermitteln, die sie brauchen“, lobt Mletzko.

Weiterhin sollen Menschen mit Behinderung, die im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Die geplanten Maßnahmen sollen Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe stärken und den inklusiven Arbeitsmarkt voranbringen. Eine Anhörung zum Referentenentwurf, zu dem der BeB eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hatte, fand am 23. Juli 2019 im BMAS statt. Der Gesetzentwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband der Diakonie. Auf der Grundlage seiner ethischen Haltung, seines christlichen Menschenbildes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention setzt er sich für die Belange von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörigen ein. Zwei gewählte Beiräte aus diesen Personengruppen begleiten den BeB im kritisch-konstruktiven Dialog. Als Interessenvertretung von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.

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BeB-Pressemitteilung vom 14. August 2019

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