5. Parlamentarischer Abend des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe

Besorgt um die Qualität der Eingliederungshilfe

Von Sorge um die Qualität der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen waren die Beiträge beim 5. Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe (BeB) am 28. Juni 2006 in Berlin geprägt. Pfarrer Klaus-Dieter Kottnik, Vorsitzender des diakonischen Fachverbandes, wies besonders auf die im Rahmen der Föderalismusreform vorgesehene Änderung des Grundgesetzartikels 84 hin. Dabei warnte er vor einem „Gefälle der Hilfen" je nach Lage der Haushalte in Bundesländern und Landkreisen. An die Stelle der angestrebten Vereinheitlichung der Hilfen drohten nach Auffassung des BeB erhebliche Unterschiede bei den Versorgungsstandards von Menschen mit Behinderungen. Kottnik appellierte an die in den Räumen der Parlamentarischen Gesellschaft versammelten Abgeordneten, die vorgesehene Ergänzung im Artikel 84 Abs. 1 GG zu streichen.

Während die Experten der Oppositionsparteien Kottniks Befürchtungen teilten, wies Staatssekretär Franz Thönnes vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf hin, dass die geltende bundesgesetzliche Regelung der Eingliederungshilfe nicht durch abweichende Verfahren auf Länderebene verändert werden könne. Zugleich befürwortete er eine verstärkte Einbeziehung kommunaler Entscheidungsgremien bei Finanzierungsregelungen der Behindertenhilfe.

Karin Evers-Meyer als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen würdige in ihrem Grußwort den Bundesverband evangelische Behindertenhilfe als wichtigen Gesprächspartner der Politik. Evers-Meyer und die Behindertenpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien diskutierten die weiteren Themen des Abends, darunter die mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben für eine integrierte Versorgung psychisch erkrankter Menschen und Erfahrungen mit dem „Persönlichen Budget“. Der BeB stellte hierzu das Projekt PerLe vor, das er gemeinsam mit den von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel und der Universität Dortmund in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen durchführt. In Bezug auf die guten Erfahrungen, die in diesem bundesweit einmaligen Modellversuch gemacht werden, herrschte hohe Übereinstimmung: Mit der Stärkung individueller Wahlmöglichkeiten werde ein zukunftsträchtiger Weg begangen, der nicht mit Ende laufender Modellversuche abgeschlossen sein dürfe. Die Entscheidung, Menschen mit geistiger Behinderung finanzielle Gestaltungsräume bei der Inanspruchnahme persönlicher Dienstleistungen zu eröffnen, habe sich in der Praxis als richtig erwiesen und fördere die Selbstbestimmung dieser Personengruppen.

Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU für die Belange von Menschen mit Behinderungen, würdigte das Engagement des BeB bei dessen Bemühungen Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Es sei das Anliegen aller Parteien des Deutschen Bundestages ein Gesamtkonzept für eine ganzheitliche und bedarfsorientierte Begleitung von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten und an dessen Umsetzung mitzuwirken.

Klaus Schuhmacher

 

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