Änderungsbedarf im Erbrecht

BeB fordert Nachbesserungen bei Gesetzesentwurf des Justizministeriums

Berlin, 22.8.2007 - Auf Nachbesserungsbedarf im Gesetzesentwurf zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts weist der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) in seiner aktuellen Stellungnahme hin. Das Bundesministerium der Justiz hatte einen Referentenentwurf vorgelegt mit dem Ziel, das Erbrecht „durch punktuelle Änderungen an die heutigen Lebensverhältnisse anzupassen" und zudem durch Veränderung der familien- und erbrechtlichen Verjährungsbestimmungen diese in das System der Regelverjährung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu integrieren. (Die gesamte Stellungnahme kann im Internet unter www.beb-ev.de im Bereich „Sozialrecht“ eingesehen werden.)

Der BeB mahnt beispielsweise an, die Anpassung der bisher dreißigjährigen Sonderverjährung der familien- und erbrechtlichen Ansprüche behutsam vorzunehmen. Insofern begrüßt der BeB, dass erwachsene Kinder unter bestimmten Umständen noch in die Verjährungshemmung aus familiären Gründen einbezogen werden. Dies sollte aus Sicht des BeB auch für Menschen gelten, die auf Grund einer schweren Krankheit oder Behinderung nach Vollendung des 21. Lebensjahres noch betreuungsbedürftig sind und mit ihrer Betreuungsperson in einem Haushalt leben. Hinsichtlich der Verjährung von Ansprüchen der Staatskasse gegen den Mündel, die nunmehr in drei statt wie bisher in zehn Jahren erfolgen soll, hält der BeB den nun vorgesehenen Zeitrahmen für eher vermittelbar, den in der Bestimmung vorgesehenen Regress grundsätzlich jedoch nach wie vor für verfehlt.

Generell befürwortet der BeB, dass die Erbringung von Pflegeleistungen als Ausgleichspflicht in die Erbauseinandersetzung eingebracht werden kann. Zugleich stellt er aber klar, dass es bei der Versorgung alter, behinderter und kranker Menschen keineswegs nur um Pflege geht, sondern vor allem um eine umfassende Versorgung, welche bei geistig und seelisch behinderten Menschen vor allem auch Förderung und Assistenz bei der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft umfasst. Im Übrigen verweist der BeB darauf, dass die Beschränkung der Anerkennung von Versorgungs- und Pflegeleistungen auf den Kreis der gesetzlichen Erben nicht der gesellschaftlichen Realität entspricht und zur Benachteiligung pflegender und versorgender Frauen führen dürfte. Er spricht sich dafür aus, neben pflegenden Müttern, Schwestern und Töchtern auch Schwiegertöchter in den Kreis der Berechtigten einzubeziehen, zumal diese in allen Untersuchungen zur Lage Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger als wichtige Akteursgruppe in der Pflege angesehen werden.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB bundesweit annähernd 50 Prozent der Angebote der Behindertenhilfe sowie wesentliche Teile der Sozialpsychiatrie ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörige.

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Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
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