BeB drängt auf Befassung des Bundestages mit der Triage

Schnelle Präventionsmaßnahmen und gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung sind jetzt dringend notwendig

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) hat auf Grundlage seiner Expertise beim Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass der Bundestag sich mit der Verteilung knapp werdender intensivmedizinischer Ressourcen im Rahmen der COVID-19 Pandemie beschäftigen muss. Mehrere Personen mit Behinderung hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie ihre Grundrechte aufgrund unterlassener staatlicher Maßnahmen und gesetzlicher Regelungen bei der medizinischen Versorgung beeinträchtigt sehen. Die aktuelle Situation im Erzgebirge zeigt, wie dringlich eine sofortige politische Befassung auf höchster Ebene ist.

Verbandsvorsitzender des BeB, Pfarrer Frank Stefan sagt dazu: „Für den BeB ist es absolute Grundlage ethischen Handelns, dass jedes Leben geschützt wird. Es darf auf keinen Fall dazu kommen, dass menschliches Lebens bewertet und gegeneinander aufgewogen wird. Der Staat muss alle erdenklichen Präventionsmaßnahmen ergreifen, um der Pandemie zu begegnen. Dies ist bisher nicht ausreichend geschehen.“

Sollte es trotzdem zu Engpässen bei der medizinischen Versorgung kommen, muss der Bundestag nach Abwägung der rechtlichen, medizinischen und ethischen Aspekte einen gesetzlichen Rahmen zur Rechtssicherheit aller Beteiligten schaffen. Die Interessen der Menschen mit Behinderung sind dabei unbedingt zu berücksichtigen. Dafür ist eine Anhörung der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zwingend.

Karsten Isaack, Vorsitzender des Beirates im BeB, mahnt eindringlich: „Wir Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung erleben, dass wir in Arztpraxen oder im Krankenhaus nicht immer behandelt werden können. Spezifische Angebote zur gesundheitlichen Versorgung gibt es viel zu selten. Wie soll dann eine Triage diskriminierungsfrei ablaufen? Wir erwarten jetzt verantwortungsvolles Handeln der Politik.“

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) unterstützt und begleitet als Zusammenschluss von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung und deren Angehörige. Als einer der Fachverbände für Menschen mit Behinderung sieht er seine zentrale Aufgabe in der Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte in einer sich stets wandelnden Gesellschaft. Als Interessenvertretung arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.