Evangelische Behindertenhilfe warnt vor gesellschaftlichen Folgen bei Zulassung von Bluttests auf Trisomien als Regeluntersuchung durch G-BA
Berlin, 18.09.2019 – Morgen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, ob die umstrittenen Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 gesetzliche Kassenleistung werden. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) weist aus diesem Anlass erneut auf die gesellschaftlichen Folgen hin und fordert: Sollte der G-BA die Zulassung der Bluttests als Regeluntersuchung in der Schwangerschaft beschließen, müssen umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote (werdender) Eltern sichergestellt sowie vermehrt spezifische Hilfen für Familien mit einem Kind mit Behinderung geschaffen werden. Sonst laufen sämtliche Bemühungen um Inklusion ins Leere.
Wenn durch die Bluttests die Verantwortung künftig stärker in die Hände werdender Eltern gelegt wird, besteht nach Ansicht des BeB die Gefahr, dass diese die Situation angesichts der Herausforderungen des Lebens mit einem behinderten Kind als Konflikt empfinden und unter Druck geraten, sich für ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen. In einem gemeinsamen Projekt mit der Diakonie Deutschland will der BeB ermitteln, welche Unterstützungsbedarfe Familien mit einem Kind mit Behinderung haben. Es geht darum herauszufinden, was werdende Eltern wirklich brauchen, um so die Beratungs- und Hilfsangebote wirksam zu verbessern.
Ebenso darf bei Menschen mit Behinderung nicht der Eindruck einstehen, in dieser Gesellschaft nicht gewollt zu sein. Nach Überzeugung des BeB besteht nicht zuletzt durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor zehn Jahren eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige in Deutschland ausreichende Unterstützung erhalten und nicht diskriminiert werden.
Bereits im April, als im Deutschen Bundestag eine Orientierungsdebatte zu den ethischen Folgen stattgefunden hatte, hatte der BeB eine breite öffentliche Auseinandersetzung mit den Risiken der vorgeburtlichen Diagnostik sowie vor allem mit der gesellschaftlichen Akzeptanz von Menschen mit Behinderung gefordert. Der BeB tritt entschieden ein für eine Gesellschaft, die von Vielfalt und Solidarität geprägt ist und in der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung nicht stigmatisiert oder ausgegrenzt werden, sondern selbstverständlich mitbestimmen können.
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband der Diakonie. Auf der Grundlage seiner ethischen Haltung, seines christlichen Menschenbildes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention setzt er sich für die Belange von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörigen ein. Zwei gewählte Beiräte aus diesen Personengruppen begleiten den BeB im kritisch-konstruktiven Dialog. Als Interessenvertretung von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.
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Politische Kommunikation/PR
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Pressemitteilung vom 18. September 2019