BeB ist erfreut und erleichtert über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung sind verfassungswidrig / BeB-Vorsitzender Mletzko fordert jetzt schnelles Handeln

Berlin, 21.1.2019 – Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist erfreut und erleichtert über die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung verfassungswidrig sind. Bislang waren in Deutschland 85.000 Menschen von der Wahl ausgeschlossen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben oder eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deswegen im psychiatrischen Maßregelvollzug untergebracht sind.

Das Bundesverfassungsgericht ist mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 29. Januar 2019 den Argumenten von acht Klägerinnen und Klägern gefolgt, die unter anderem von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Deutschen Caritasverband (DCV) sowie der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) unterstützt worden sind. Diese hatten zunächst Einspruch gegen die Bundestagswahl 2013 erhoben und anschließend beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Auch der BeB hatte die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse stets gefordert.

„Wir sind froh und erleichtert über dieses Urteil“, erklärte der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko, „denn dass hier pauschal eine Gruppe von Menschen mit Behinderung von der Wahl ausgeschlossen wurde, widersprach ganz klar der UN- Behindertenrechtskonvention. Und es war schlicht nicht hinnehmbar, dass ihnen ein zentrales demokratisches Grundrecht vorenthalten wurde. Der Bundestag muss die Wahlrechtsausschlüsse nun schnellstmöglich abschaffen, damit diese Menschen schon bei der Europawahl im Mai mit abstimmen können.“

Der BeB setzt sich dafür ein, die umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren. Deshalb hat der Verband gemeinsam mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) das Projekt „Hier bestimme ich mit – Ein Index für Partizipation“ auf den Weg gebracht. Das Projektergebnis wird noch in diesem Jahr veröffentlicht. Weitere Informationen sind unter www.beb-mitbestimmen.de zu finden.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB wesentliche Teile der Angebote der Behindertenhilfe sowie der Sozialpsychiatrie in Deutschland ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörige und wird selbst durch zwei Beiräte aus diesen Interessengruppen kritisch begleitet. 

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Dr. Thomas Schneider
Politische Kommunikation/PR

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
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BeB-Pressemitteilung Wahlrechtsausschlüsse vom 21.2.2019