BeB warnt deutsche Europa-Abgeordnete vor neuer Eugenik

Änderungsanträge bei Abstimmung des Europäischen Parlaments über Maßnahmen im Bereich seltener Krankheiten bergen Gefahren

Berlin, 22.4.2009 – In einem Brief an die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments hat der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) vor der Gefahr einer neuen Eugenik gewarnt. In der morgigen Abstimmung über europäische Maßnahmen im Bereich seltener Krankheiten geht es um die Änderungsanträge des Berichterstatters Antonios Trakatellis. Der BeB fordert alle deutschen Abgeordneten auf, gegen die eingebrachten Vorschläge zu stimmen: „Kein Parlament darf Vorstellungen wie die ‚Ausmerzung’ bestimmter erblicher Dispositionen zur Maxime staatlichen Handelns erklären und genetische Beratung in den Dienst staatlicher Präventionsprogramme stellen“, so der BeB-Vorsitzende Michael Conty in dem Schreiben, „Deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments sind in besonderem Maße aufgerufen, sich solchem Gedankengut entschieden zu widersetzen.“

Der von Berichterstatter Antonios Trakatellis eingebrachte Änderungsantrag 3 (2a) legt die Festlegung einer Meldepflicht für seltene Krankheiten nahe, Änderungsantrag 6 die „Erhebung epidemiologischer Daten“. Damit würde nach Ansicht des BeB der Schutz betroffener Personen vor Stigmatisierung erheblich geschwächt werden. Die Ziffer 1 - Nummer Nr. 5a (neu) im Änderungsantrag 24 lässt geradezu einen Dammbruch befürchten, nach welchem nicht mehr die Behandlung des von einer seltenen Krankheit betroffenen Menschen, sondern die Eugenik im Zentrum der Bekämpfung seltener Krankheiten stehen könnte.

Weiterhin lassen Begriffe wie „Ausmerzung seltener Erbkrankheiten“ (5a) Assoziationen an Verbrechen zu, von denen sich die demokratischen Rechtsstaaten seit 1945 entschieden distanziert haben. Die „Genetische Beratung“ (a), die nach dem Wortlaut des Änderungsantrags als Mittel zur Verhinderung und schließlich „Ausmerzung“ seltener Krankheiten dienen soll, ist nicht ergebnisoffen und setzt Betroffene unter einen unverantwortlichen gesellschaftlichen Druck. Und schließlich ist die im Bericht Antonios Trakatellis’ intendierte „Auswahl gesunder Embryos vor der Implantation“ in Deutschland aus gutem Grund nicht erlaubt. Das in Deutschland geltende Verbot der Präimplantationsdiagnostik darf nicht durch eine Empfehlung des Europäischen Parlaments ausgehöhlt werden.

Der vollständige Brief an die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments kann im Internet unter www.beb-ev.de im Bereich „Fachthemen“ heruntergeladen werden. 

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. ist ein Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschland. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100 000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB bundesweit annähernd 50 Prozent der Angebote der Behindertenhilfe sowie wesentliche Teile der Sozialpsychiatrie ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung und ihre Angehörigen.

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
Pressesprecher: Dr. Thomas Schneider
Tel./Fax: 030/83001-274/-275, Mobil: 0160/ 90 24 26 75
E-Mail: schneider@beb-ev.de, www.beb-ev.de

Pressemitteilung als PDF-Datei

PDF-Datei