BeB warnt vor Folgen der Bluttests auf Trisomien

Evangelische Behindertenhilfe fordert gesellschaftliche Debatte über die ethischen Folgen anlässlich der Frage einer Zulassung von Bluttests als Kassenleistung

Berlin, 20.03.2019 – Anlässlich des morgigen Welt-Down-Syndrom-Tages erklärt der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), dass er die Zulassung der Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 als Kassenleistung ablehnt. Stattdessen fordert er eine breite öffentliche Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik sowie vor allem mit der Akzeptanz von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft. Hintergrund ist die Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag, die voraussichtlich im April stattfinden wird. Dabei geht es um die ethischen Folgen der Bluttests, bevor der Gemeinsame Bundesausschuss darüber entscheidet, ob diese Untersuchungen gesetzliche Kassenleistung werden.

Zu befürchten ist, dass in Zukunft auch andere genetische Abweichungen identifiziert und „regelhaft“ ausgeschlossen werden sollen. Dahinter steht die Vorstellung vom „perfekten“ bzw. normgerechten Menschen. Sie verstärkt bei Menschen mit Behinderung den Eindruck, in dieser Gesellschaft nicht gewollt zu sein. Ebenso würde mit der Zulassung der Bluttests als Regeluntersuchung in der Schwangerschaft die Verantwortung stärker in die Hände künftiger Eltern gelegt. Diese geraten dadurch unter Druck, sich für ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen, und empfinden die Situation angesichts der Herausforderungen des Lebens mit einem behinderten Kind als Konflikt.

„Deshalb müssen Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern verbessert werden. Es gibt in unseren Einrichtungen gute Beispiele dafür, wie das funktionieren kann, etwa das Projekt ‚Menschenskind‘ von DIAKOVERE in Hannover“, erklärt der BeB-Vorsitzende Uwe Mletzko. Auch zehn Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention werden Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige in Deutschland immer noch diskriminiert. „Ein Satz wie ‚So etwas muss doch heute nicht mehr sein’ ist sehr schmerzhaft für Eltern mit einem behinderten Kind und unerträglich für alle, die für eine Gesellschaft eintreten, die von Vielfalt und Solidarität geprägt ist“.

Genau an dieser Stelle, so die Überzeugung des BeB, muss der Hebel angesetzt werden. „Wir müssen daran arbeiten, dass ein Leben mit Behinderung als genauso bereichernd empfunden wird wie ein Leben ohne“, erläutert der BeB-Vorsitzende weiter, „und uns dafür einsetzen, dass unsere Gesellschaft diese Menschen nicht stigmatisiert und ausgrenzt“. Der Verband bietet sich für eine öffentliche Debatte über Ausgrenzung, wie diese verhindert und wie dafür gesorgt werden kann, dass Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung selbstverständlich mitbestimmen können, als Dialogpartner an.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband der Diakonie. Auf der Grundlage seiner ethischen Haltung, seines christlichen Menschenbildes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention setzt er sich für die Belange von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörigen ein. Zwei gewählte Beiräte aus diesen Personengruppen begleiten den BeB im kritisch-konstruktiven Dialog. Als Interessenvertretung von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.

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Politische Kommunikation/PR

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BeB-Pressemitteilung zum Welt-Down-Syndrom-Tag vom 20.3.2019