BeB warnt vor Kommerzialisierung des menschlichen Körpers

Neues Gewebegesetz weist gravierende Mängel auf

Berlin/München, 31.5.2007 - Auf gravierende Mängel im neuen Gewebegesetz macht die Bioethik-Beauftragte des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), Brigitte Huber, aufmerksam. Am 24. Mai 2007 hat der Bundestag mit dem umstrittenen Gesetz eine EU-Geweberichtlinie vom März 2004 in geltendes deutsches Recht umgewandelt, das den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben regeln soll. Begrüßt wird, dass die Zulässigkeit der Knochenmarkspende von nicht einwilligungsfähigen erwachsenen Personen aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf gestrichen wurde.

Gemeinsam mit den anderen Verbänden, die das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft tragen, hatte der BeB bereits im Januar 2007 eine kritische Stellungnahme zu dem Entwurf veröffentlicht und den rechtsethischen Grundsatz betont: „Stellvertretende Entscheidungen für Menschen, die nicht selbst für ihre Rechte eintreten können, haben sich einzig an deren Wohlergehen und nicht am Wohlergehen Dritter auszurichten." Dank dieser Intervention und dem zusätzlichen Einsatz des Bundesverbandes der Lebenshilfe sowie der Bundeselternvereinigung für anthroposophische Heilpädagogik konnte dieser gravierende Verstoß gegen die Würde des Menschen verhindert werden.

Der wichtigste Einwand wurde allerdings nicht berücksichtigt: Das neue Gewebegesetz wurde dem Arzneimittelgesetz unterstellt, was bedeutet, dass menschliches Gewebe und Zellen zur Handelsware werden können. Einmal entnommen und weiterverarbeitet, dürfen Zellen und Gewebe kommerziell wie Medikamente behandelt werden, im Gegensatz zu gespendeten Organen, die nicht gehandelt werden dürfen. Organe und Gewebe von toten Embryonen und Föten dürfen ebenso entnommen werden. Es wurde lediglich klargestellt, dass menschliche Samen und Eizellen keine Arzneimittel sind.

Die Tatsache, dass die EU-Geweberichtlinie nicht im Transplantationsgesetz, sondern im Arzneimittelgesetz umgesetzt wurde, bedeutet eine Abkehr von dem Grundsatz der Nichtkommerzialisierbarkeit des menschlichen Körpers und seiner Teile; lediglich nicht industriell bearbeitete Zellen und Gewebe unterliegen dem Handelsverbot. „Der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers wurde eine Tür geöffnet, was dem christlichen Menschenbild zutiefst widerspricht“, so Brigitte Huber für den BeB.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. ist ein Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschland. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100 000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB bundesweit annähernd 50 Prozent der Angebote der Behindertenhilfe sowie wesentliche Teile der Sozialpsychiatrie ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung und ihre Angehörigen.

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)
Pressesprecher: Dr. Thomas Schneider
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