Bedarfsgerechte Versorgung aller geflüchteten Menschen mit Behinderung

Auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine kamen und kommen Menschen nach Deutschland, die eine Behinderung haben. Sie können ab 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten. Der Zugang zur Eingliederungshilfe nach SGB IX wurde hingegen nicht klar geregelt. Geflüchtete Menschen mit Behinderung aus anderen Herkunftsländern haben es hierzulande noch schwerer, Leistungen zu erhalten.

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