Bruttoprinzip bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bzw. psychischen Erkrankungen bleibt bestehen

Intervention der Verbände trägt Früchte

Der BeB begrüßt die Einigung in den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, das Bruttoprinzip beizubehalten. Auch in Zukunft werden die Träger der Sozialhilfe gegenüber den Leistungserbringern in Vorleistung gehen und erst später entsprechende Eigenanteile mit den Leistungsempfängern bzw. mit anderen Kostenträgern verrechnen. Schon in der Anhörung am Montag hatten sich erhebliche Bedenken gegen dieses Vorhaben abgezeichnet und die meisten Sachverständigen hatten sich dagegen ausgesprochen.

„So haben sich die vielfältigen und intensiven Bemühungen der Verbände und insbesondere auch des BeB doch noch gelohnt", so der Vorsitzende des BeB, Klaus-Dieter Kottnik, der am 09.10.2006 von der Mitgliederversammlung mit überwältigender Mehrheit in seinem Amt bestätigt worden war. Im Rahmen dieser Mitgliederversammlung hatte der BeB gegenüber der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, deutlich gemacht, dass die Einführung des Nettoprinzips zu einem Leistungsverhinderungsinstrument werden könnte, da die Menschen mit Behinderungen bzw. psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen mit dieser Umstellung überfordert werden würden.

„Die Beibehaltung des Bruttoprinzips ist deshalb vor allem für diese Menschen und ihre Angehörigen eine gute Nachricht, denn ihnen bleibt der immense Aufwand erspart, Klärungen mit anderen Kostenträgern vorzunehmen oder ihren Eigenanteil direkt an die Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Sozialpsychiatrie zu entrichten“, betonte Hans Hermann Gerdes, stellvertretender Vorsitzender des BeB. Zudem konnte verhindert werden, dass durch die Verlagerung entsprechend aufwändiger Verwaltungsarbeiten von den Sozialhilfeträgern auf die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe Personal in der Verwaltung zu Lasten des Betreuungsbereichs aufgestockt werden muss.

Dem BeB gehören derzeit 275 Rechtsträger mit mehr als 600 Einrichtungen der evangelischen Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie in Deutschland an. In diesen Einrichtungen und Diensten werden gegenwärtig mehr als 100.000 Menschen aller Altersstufen, Behinderungsgrade und Behinderungsarten (geistig, seelisch, körperlich, mehrfach behindert) gefördert, unterrichtet, begleitet, gepflegt, versorgt, beruflich qualifiziert, beschäftigt.

Die Angebotsformen umfassen Wohnheime, Sonderschulen, Fachkrankenhäuser, Rehabilitations- und Kurkliniken, Werkstätten für behinderte Menschen, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, Sonderkindergärten, Tagesstätten, ambulante Dienste, Beratungs- und Therapiezentren, Sozialpsychiatrische Diensten und Übergangseinrichtungen. Weiterhin gehören dem Bundesverband rechtlich selbständige Vereinigungen und Selbsthilfegruppen an, die, wie auch die oben genannten Einrichtungen, unter anderem den Angehörigen behinderter oder psychisch kranker Menschen Hilfen anbieten.

Kontakt:

Rolf Drescher
Geschäftsführer
Behindertenhilfe e.V.
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