BTHG: Politik und Verwaltung hinken hinterher

Diakonische Unternehmen sehen sich erheblichem Mehraufwand gegenüber

Die Umsetzung der neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bedeutet für viele diakonische Träger und Einrichtungen erhebliche Belastungen, wie die 6. Herbstumfrage des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) belegt. 27 Prozent der teilnehmenden diakonischen Unternehmen sehen im BTHG eine der größten Herausforderungen, vor denen das eigene Unternehmen derzeit steht. Noch gravierender wird lediglich der Fachkräftemangel eingeschätzt, der sich durch alle Felder sozialer Arbeit zieht.

„Die diakonischen Unternehmen stehen in den Startlöchern, um die mit dem BTHG verbundenen Verbesserungen für die Klienten umzusetzen. Allerdings: Der Jahreswechsel und damit die dritte Reformstufe rücken näher und noch immer sind viele Fragen offen. In einigen Bundesländern fehlen nach wie vor die notwendigen Rahmenvereinbarungen, in zahlreichen Regionen sind noch keine Leistungs- und Kostenvereinbarungen getroffen und auch im Steuerrecht bestehen Unklarheiten, die zu erheblichen, auch finanziellen, Risiken für die Einrichtungen führen“, erklärt Christian Dopheide, Vorstandsvorsitzender des VdDD. „Die Politik und die Verwaltungen – insbesondere in den Bundesländern und den Kommunen – sind aufgerufen, diese Prozesse adäquat zu begleiten sowie die derzeit noch bestehenden Regelungslücken zügig zu schließen.“ 

Zu den größten wirtschaftlichen Risiken bei der Umsetzung des BTHGs zählen nach Angaben der Befragten der bürokratische Aufwand, die Refinanzierung und das Forderungsmanagent.

Uwe Mletzko, Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), ergänzt angesichts dieser Zahlen: „Die diakonischen Einrichtungen und Träger bereiten sich seit Jahren intensiv auf die Neuerungen aufgrund des BTHGs vor: mit eigenen Projektgruppen, umfassenden Planungen, Schulungen, neuen Mitarbeitenden etc. – das kostet Zeit und Geld. Im zurückliegenden Jahr wurden – zuletzt durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz – schon viele Verbesserungen erreicht, auch für die Einrichtungen. Trotzdem wäre es gut, den Bürokratieaufwand für alle Beteiligten zu evaluieren und ggf. entgegenzusteuern. Die Mehraufwände, die durch die Umstellung entstehen, müssen natürlich auch refinanziert werden.“

Der mit dem BTHG einhergehende Paradigmenwechsel erfordert aus der Perspektive des VdDD neue Steuerungslogiken: Es gilt, Leistungsplanung und Ressourcensteuerung anzupassen. Alle am Bedarfsplanungs- und Leistungserstellungsprozess Beteiligten müssen enger zusammenarbeiten – und dafür auch neue Rollen entwickeln – um im Sinne der Klienten zu agieren. 

Zum Hintergrund: 

Zum sechsten Mal beleuchtet die VdDD-Herbstumfrage die Beschäftigtenvergütung und Tarifbindung in diakonischen Einrichtungen sowie die generelle wirtschaftliche Situation. Erstmals abgefragt wurde vor welchen besonderen Herausforderungen diakonische Unternehmen derzeit stehen und mit welchen Schwierigkeiten sie bei der Umsetzung des BTHGs rechnen. An der Umfrage haben sich 144 Unternehmen beteiligt, die überall in Deutschland und in allen Hilfefeldern tätig sind. Sie repräsentieren 220.000 von insgesamt 599.282 Mitarbeitenden in der Diakonie.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) startet zum 1. Januar 2020 mit seiner dritten Reformstufe. Damit sind u.a. grundlegende Änderungen bei den Leistungsansprüchen verbunden, beispielsweise durch die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen. Im Zusammenspiel mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz sind spürbare Verbesserungen für Betroffene verbunden. 

Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von mehr als 180 Mitgliedsunternehmen und fünf Regionalverbänden mit rund 490.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband der Diakonie. Auf der Grundlage seiner ethischen Haltung, seines christlichen Menschenbildes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention setzt er sich für die Belange von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörigen ein. Zwei gewählte Beiräte aus diesen Personengruppen begleiten den BeB im kritisch-konstruktiven Dialog. Als Interessenvertretung von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.

Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen des VdDD und des BeB versandt. Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen.

Pressekontakt: 

Dr. Thomas Schneider

Politische Kommunikation/PR
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Pressemitteilung vom 17. Dezember 2019