Anerkennung und Unterstützung für ehemalige Heimkinder mit Behinderung oder psychischer Erkrankung wichtig und überfällig
Berlin, 17.6.2016 – Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) begrüßt den gestrigen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Damit ist ein wichtiger und überfälliger Schritt getan, damit auch Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in stationären Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, Anerkennung und Unterstützung bekommen.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich bei ihrem gestrigen Treffen grundsätzlich darauf geeinigt, dass ehemaligen Heimkindern aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie ein wirksames Hilfsangebot unterbreitet wird. Im Rahmen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sollen sie eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten sowie Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000 Euro (bei zwei Jahren Arbeit) oder 5.000 Euro (bei mehr als zwei Jahren geleisteter Arbeit), sofern die Einrichtungen für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten keine Beiträge entrichtet haben. Diese Regelungen sind von einer gemeinsamen AG aus Bund, Ländern und Kirchen erarbeitet worden, in der die Diakonie Deutschland und der BeB vertreten waren.
Von dem 2012 eingerichteten Fonds Heimerziehung waren Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ausgeschlossen, da dort nur ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe antragsberechtigt waren. Der BeB hat sich gemeinsam mit der Diakonie Deutschland seit langem mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese Ungerechtigkeit korrigiert wird und Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung eine ähnliche Unterstützung erhalten.
Viele Betroffene warten schon lange auf dieses Hilfsangebot, zumal sie heute in einem bereits fortgeschrittenen Alter sind. Vielfach wenden sie sich an Einrichtungen der evangelischen Behindertenhilfe und Psychiatrie, die schon jetzt Beratung und Unterstützung leisten und sich in der Aufarbeitung ihrer Geschichte engagieren. Der BeB wird gemeinsam mit der Diakonie Deutschland seine Mitgliedseinrichtungen über die Rahmenbedingungen und Abläufe der Stiftung informieren, die voraussichtlich zum 1. Januar 2017 starten wird.
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB wesentliche Teile der Angebote der Behindertenhilfe sowie der Sozialpsychiatrie in Deutschland ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörige und wird selbst durch zwei Beiräte aus diesen Interessengruppen kritisch begleitet.
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