Diakonie Deutschland und Bundesverband evangelische Behindertenhilfe warnen vor neuen Formen der Ausgrenzung psychisch kranker Menschen

Berlin, 29.8.2019 – Anlässlich der Veranstaltung „Fünf Jahre Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen ‚Euthanasie’-Morde“ in Berlin an diesem Freitag warnen die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) vor neuen Formen der Ausgrenzung psychisch kranker Menschen. „Das Gedenken an die Vernichtungsaktion ‚T4‘ verpflichtet uns, Menschen mit psychischen Erkrankungen vor jeder Form der Ausgrenzung zu schützen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Psychische Erkrankungen können jeden treffen und es darf nicht sein, dass sie zu einem volkswirtschaftlichen Problem gemacht werden.“

Hintergrund ist eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zum Anteil psychisch kranker Menschen mit Erwerbsminderungsrente, deren Arbeits- bzw. Leistungsfähigkeit und den volkswirtschaftlichen Verlusten, die dadurch entstehen. Jürgen Armbruster, stellvertretender Vorsitzender des BeB, stellt klar: „Eine psychische Erkrankung kann jeden Menschen aus dem Arbeitsleben herausreißen. Der Sozialstaat soll dieses Risiko auffangen – mit einer ausreichenden Erwerbsminderungsrente, aber auch mit Angeboten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.“ Loheide fügt hinzu: „Eine solidarische Gesellschaft, die Menschen in Zeiten der Krankheit unterstützt, ist eine starke Gemeinschaft.“

Der Gedenkort „T4“ wurde am 2. September 2014 der Öffentlichkeit übergeben. Er erinnert an die etwa 300.000 Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten sowie „rassisch“ und sozial unerwünschte Menschen, die zwischen 1939 und 1945 im Deutschen Reich und im deutsch besetzten Europa als „lebensunwert“ getötet wurden. In der Tiergartenstraße 4 befand sich ab April 1940 die Zentrale für die Organisation, die unter dem Decknamen „T4“ den Massenmord an Patienten und Pflegebedürftigen initiierte, koordinierte und durchführte.

Adolf Hitlers Erlass zur sogenannten Euthanasie, die als Vorstufe zur Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Regime gilt, trägt das Datum 1. September 1939. Am selben Tag griff die deutsche Wehrmacht Polen an und begann damit den Zweiten Weltkrieg. Beide Jahrestage werden in einer Gedenkstunde und anschließenden Themenforen gewürdigt. Die Diakonie Deutschland und der BeB sind über das Kontaktgespräch Psychiatrie Mitveranstalter; der BeB gehört außerdem zu den Gründungsmitgliedern des Förderkreises Gedenkort „T4“.

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband der Diakonie. Auf der Grundlage seiner ethischen Haltung, seines christlichen Menschenbildes sowie der UN- Behindertenrechtskonvention setzt er sich für die Belange von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörigen ein. Zwei gewählte Beiräte aus diesen Personengruppen begleiten den BeB im kritisch-konstruktiven Dialog. Als Interessenvertretung von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.

Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen der Diakonie Deutschland und des BeB versandt. Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen.

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Pressemitteilung vom 29. August 2019