Eine Einladung zum Gedenken

Pressemeldung der Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung, von Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und sozialpsychiatrischen Fachverbänden

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GezVeN) vom 14. Juli 1933 jährt sich dieses Jahr zum 80. Mal. Zur Begutachtung eines Sterilisationsverfahrens wurden damals sogenannte „Erbgesundheitsgerichte“ geschaffen. Folgende Krankheits- und Behinderungsformen waren unter anderem betroffen: Schizophrenie, bipolare Störungen, Epilepsie, geistige Behinderung und vererbte Blind- und Taubheit. Bis Mai 1945 wurden etwa 400.000 Menschen zwangssterilisiert.

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