Erste Bewertung des Bundesteilhabegesetzes durch den BeB

Das Bundesteilhabegesetz ist am Donnerstag, 01.12.2016, vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Der BeB begrüßt, dass kurz vorher von der Koalition noch wesentliche Korrekturen eingebracht wurden. Trotzdem fällt die erste Bilanz des BeB insgesamt nüchtern aus. Nur mit großem Kraftaufwand auch unseres Verbandes ist es gelungen, drohende Verschlechterungen abzuwenden.

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