„Es gibt viel zu tun – packen wir’s an!“

BeB-Mitgliederversammlung schafft Angehörigenbeirat und debattiert Handlungsbedarf nach Ratifizierung der UN-Konvention

 

Berlin, 18.11.2008 – Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung kommen vor allem auf die deutsche Rechtsordnung große Herausforderungen zu. Dies wurde bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) deutlich, die am 17./18. November 2008 in Berlin stattfand. Insbesondere in den Bereichen der Bildung, der Familienplanung oder der Arbeit und Beschäftigung gibt es erheblichen Handlungsbedarf, auch wenn die Denkschrift zur Konvention gerne anderes suggerieren will. 

Von den anwesenden rund 200 Delegierten wurde bei der turnusgemäßen Mitgliederversammlung zunächst im Rahmen der neuen Verbandsstruktur die Schaffung einer legitimierten Angehörigenvertretung im BeB beschlossen, was zusammen mit dem bereits gegründeten Beirat von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung den Verband seinem erklärten Ziel, der stärkeren Einbindung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörigen in die Arbeit des Verbandes, näher bringt. Darüber hinaus wurden Arbeitsergebnisse der bisherigen Verbandstätigkeit wie beispielsweise Handreichungen zur „Konversion von Komplexeinrichtungen“ oder zu „Inklusion in Regelschulen“ in verschiedenen Workshops erläutert und besprochen. 

Thematisch widmete sich die diesjährige BeB-Mitgliederversammlung einem Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik: der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Deutschland ratifiziert wird. In den Vorträgen von PD Dr. Dierk Starnitzke von der Kirchlichen Hochschule Bethel über „Die Bedeutung der UN-Konvention für den bundesdeutschen Sozialstaat – aus theologischer Perspektive und unter Würdigung der jüdisch-christlichen Wurzeln“, von Prof. Dr. Heiner Bielefeld, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als unabhängige Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung vorgesehen ist, über „Grund- und Menschenrechte – Chancen der UN-Konvention und rechtliche und politische Folgen für Deutschland“, sowie von Erika Huxhold, Leiterin der Abteilung V „Belange behinderter Menschen, Rehabilitation, Sozialhilfe, Soziale Integration“ beim BMAS über „Die Strategie der Bundesregierung zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Konvention“ wurde vor allem eines deutlich: Es gibt auf allen Ebenen Handlungsbedarf und keinen Grund, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Abschließend stellte der BeB-Vorsitzende Michael Conty in seinem Schlusswort klar: „Um der UN-Konvention in der Realität, im gelebten gesellschaftlichen Alltag näher zu kommen, kommt viel Arbeit auf der politischen Ebene, in der eigenen Einrichtung und vielleicht auch im persönlichen Umfeld auf uns zu.“ 

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. ist ein Fachverband im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschland. Seine rund 600 Mitgliedseinrichtungen halten Angebote für mehr als 100 000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen aller Altersstufen bereit. Damit deckt der BeB bundesweit annähernd 50 Prozent der Angebote der Behindertenhilfe sowie wesentliche Teile der Sozialpsychiatrie ab. Als Zusammenschluss von evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen fördert, unterstützt und begleitet der BeB Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung und ihre Angehörigen. 

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) / Pressesprecher: Dr. Thomas Schneider 

Tel./Fax: 030/83001-274/-275, Mobil: 0160/ 90 24 26 75, E-Mail: schneider@beb-ev.de

 

Pressemitteilung

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Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

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