Medizinische Versorgung barrierefrei gestalten – Arztbesuch darf für Menschen mit Behinderung keine Hürde sein

Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie Deutschland und Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

Das deutsche Gesundheitssystem ist nicht barrierefrei. Nach über zehn Jahren UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung noch immer keinen umfassenden und gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Nur rund ein Fünftel der fast 102.000 Arztpraxen in der ambulanten Versorgung sind für mobilitätseingeschränkte Menschen barrierefrei zugänglich - noch weniger verfügen über barrierefreie Sanitäranlagen oder höhenverstellbare Untersuchungsmöbel. Ihr Recht auf freie Arztwahl können Menschen mit Behinderung oft nicht umsetzen. Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung appellieren die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) an die neue Bundesregierung, die bestehenden Hürden im Gesundheitssystem für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen abzubauen.

"Alle Menschen in Deutschland haben ein Recht auf gute gesundheitliche Versorgung. Für Menschen mit Behinderung endet der Zugang zum Gesundheitssystem häufig schon vor den Arztpraxen, weil sie nicht barrierefrei sind. Das ist diskriminierend und wird unserem Anspruch einer inklusiven Gesellschaft in keiner Weise gerecht", sagt Diakonie-Vorständin Maria Loheide. Doch nicht nur die Gebäude müssten barrierefrei sein, um mobilitätseingeschränkten Menschen Zugang zu verschaffen. Auch Informationen in Leichter Sprache oder Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbeeinträchtigungen seien notwendig. "Auch an Information mangelt es bislang: Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und verständliche und verlässliche Informationen zu barrierefreien Arztpraxen zur Verfügung stellen", so Loheide weiter. Zudem brauche es finanzielle Anreize für die niedergelassenen Mediziner, um den barrierefreien Umbau von Arztpraxen voranzubringen - zum Beispiel durch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Arztpraxen, die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, sollten nach einem bundeseinheitlichen System zertifiziert werden.

Zusätzlich zu einer barrierefreien Regelversorgung durch Haus- sowie Fachärztinnen und -ärzte braucht es auch mehr spezielle Angebote für Menschen mit geistigen oder schweren und mehrfachen Behinderungen. Frank Stefan, Pfarrer und Vorsitzender des BeB: "Menschen mit Behinderung haben häufig spezifische Gesundheitsrisiken, deren Nichtbehandlung schwerwiegende Folgen haben kann. Die Medizinischen Zentren für Menschen mit geistiger und schwer mehrfachen Behinderungen müssen in der Fläche schnell und unbürokratisch ausgebaut werden, so, wie es bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist."

Der Koalitionsvertrag sieht vor, bis Ende 2022 einen nationalen Aktionsplan für ein inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vorzulegen. Dies ist nach Ansicht von Diakonie und BeB ein wichtiger und längst fälliger Schritt. Bei der Ausgestaltung des nationalen Aktionsplans müssten Menschen mit Behinderung sowie Akteurinnen und Akteure aus dem Gesundheitswesen und der Eingliederungshilfe jedoch aktiv einbezogen werden, so Loheide und Stefan. Nur so könne es zügig gelingen, das Gesundheitssystem tatsächlich inklusiv auszugestalten und damit die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis umzusetzen.

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