Orientierung Heft 1/2020: Selbstbestimmung sichern – Rechtliche Betreuung

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Liebe Leserin, lieber Leser,

gerade mal gut 25 Jahre ist es her, dass das alte Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht grundlegend reformiert wurde. 1992 wurde durch das Betreuungsgesetz eine ganz andere Grundhaltung gegenüber den Menschen ausgedrückt, die aufgrund von Erkrankung oder Behinderung längerfristig oder vorübergehend nicht alle ihre Belange selber regeln können. Die Selbstbestimmung und die Individualität der Betreuten wurden in den Vordergrund gestellt. Bevormundung war gestern. Selbstbestimmung sichern war und ist das erklärte Ziel der Rechtlichen Betreuung1 (vgl. Winterstein ab Seite 27).

Wir haben Menschen gefragt, die von Rechtlichen Betreuer/-innen2 begleitet werden. Lesen Sie von guten Erfahrungen (Frank, Seite 03; Klingmann, Seite 04), von unterschiedlichen Lebensbewertungen, die zum Bruch mit einer Betreuerin führten (Krüger, Seite 08) oder auch von klarer Ablehnung einer Rechtlichen Betreuung (Erhard, Seite 09). Wir haben in dieser Orientierung auch zur anderen Seite geschaut. Was macht ein Betreuungsverein
(Kern, Seite 20), was tut eine Berufsbetreuerin (Özkan, Seite 24), in welchen Dilemmata stecken manchmal Angehörige, die zu Betreuern werden (Eichler, Seite 16). Ein Blick über den aktuellen Tellerrand ordnet die Rechtliche Betreuung ins BTHG und in den neuen Behinderungsbegriff ein (Gellert-Beckmann, Seite 14). Kritisch-soziologisch setzt sich Adler (Seite 36) vor dem Hintergrund der Ideen von Michel Foucault und Pierre Bourdieu mit dem
gesellschaftlichen Phänomen Betreuung auseinander. Was kann man tun, wenn Betreuung (ethische) Grenzfragen berührt, fragt Kaltarar (Seite 33). Wenn Sie einfach Infos suchen, wie der Weg zu einer Rechtlichen Betreuung funktioniert, oder welche anderen Möglichkeiten der Vorsorge es gibt, sind Sie bei Schneider (Seiten 10 und 40) gut aufgehoben.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es in § 1896 Abs. 1: „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer." Würdebewahrer (Hamburger, Seite 18) sind dann gesucht – ein stimmiges Synonym für Rechtliche Betreuung!

1 Rechtliche Betreuung ist der formal korrekte Begriff. Synonym wird alltagssprachlich aber immer auch der Begriff Gesetzliche Betreuung genutzt.
2 „Rechtliche Betreuer/-innen“ – nicht zu verwechseln mit „Bezugsmitarbeiter/-innen oder ähnlichen Profis: Sie werden umgangssprachlich gelegentlich auch „Betreuer/-innen“ genannt!

Gute Lektüre wünscht
Martin Herrlich

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