Liebe Leser*innen,
„Wohnst Du noch oder lebst Du schon?"
Wie lange ist es her, dass ein bekanntes schwedisches Möbelhaus mit diesem Slogan auf sich aufmerksam machte? Schon knapp 15 Jahre. Doch die Fragestellung bleibt aktuell: Was macht einen Wohnraum zum Lebensort, der mehr ist als Bett, Stuhl und Tisch?
Mit dem Bundesteilhabegesetz werden „Gruppenbewohner*innen" zu „Mieter*innen", zu Menschen mit eigenem Mietvertrag. Sie leben jetzt in der eigenen Wohnung - oder doch eher in „besonderen Wohnformen"?
Was hat sich faktisch durch den Mietvertrag geändert? Das fragt Achim Trobisch gleich zu Beginn kritisch nach. Er beklagt, dass Wohnen weiterhin schwergemacht wird. Zum einen durch eine zunehmende und sich teilweise widersprechende Verregelungswut. Zum anderen aber auch durch die Einrichtungen und Dienste und die dort handelnden Personen selber. Er fordert auf, das eigene Handeln zu hinterfragen und sich gleichzeitig als „Wohn-Anwalt" für Menschen zu verstehen: im Kontakt mit Behörden, Ämtern und Institutionen.
Deutlich wird, dass es eine Trias von Umständen-Wohnen-Leben gibt. Diese Verbindung wirkt auf die Lebensqualität eines jeden Menschen. Wohnen – weiterhin ein fragiles Unterfangen für alle Beteiligten. Trotz UN-BRK und BTHG ...
Laut Duden hat der Begriff Wohnen zwei Wortbedeutungen. Zum einen beschreibt er das „vorübergehend eine Unterkunft haben, untergebracht sein", zum anderen meint das Wort „seine Wohnung, seinen ständigen Aufenthalt haben".
Lesen Sie in der Orientierung, wie ersteres zu zweitem werden kann.
Gute Lektüre wünscht
Martin Herrlich
Weitere Informationen und Leseproben finden Sie unter www.beb-orientierung.de