Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen braucht qualitativen Ansatz!

Berlin, 12.10.2018 – Am 11. und 12. Oktober 2018 fand die 78. Konferenz der Fachverbände im Haus der Deutschen Caritas in Berlin statt. Die Konferenz beriet dabei mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese unter anderem den Abschlussbericht zu den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf den Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderung (Artikel 25a § 99 BTHG) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Für Menschen mit Behinderung ist es die zentrale Frage, ob und wie sie Zugang zu staatlichen Hilfen und Leistungen erhalten. Bei der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hatten sich deshalb die Fachverbände für Menschen mit Behinderung dafür eingesetzt, dass die entsprechende BTHG-Neufassung der leistungsrechtlichen Zugangsfrage vor Inkrafttreten wissenschaftlich untersucht wird. Jetzt liegt der „Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023)“ vor und bestätigt die Befürchtungen der Kritiker/innen: „Die Untersuchung hat gezeigt, dass das ursprüngliche Anliegen des BMAS, eine griffige Definition zu erhalten, bei der der bisher zugangsberechtigte Personenkreis gleich bleibt, nicht erfüllbar ist. Die Erwartung an das Ergebnis der Untersuchung, die bei Abfassung des Artikels 25a BTHG leitend war, muss dementsprechend revidiert werden.“ (S. 91 Abschlussbericht) Damit steht fest, dass der künftige Zugang für den leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99, SGB IX neu definiert werden muss.

„Die Studie hat gezeigt, dass sich der bisherige Personenkreis der Eingliederungshilfe stark verändern würde. Das hatten die Fachverbände bereits im Vorfeld befürchtet und begrüßen entsprechend das Fazit der Studie“, machte Johannes Magin, Vorsitzender des Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. deutlich. Die Wissenschaftler/innen der Studie haben der Bundesregierung empfohlen, auf den bislang geplanten quantitativen Ansatz – der Addierung von sogenannten ICF-Lebensbereichen – zugunsten eines qualitativen Ansatzes zu verzichten. Das begrüßen die Fachverbände ausdrücklich.

Das BMAS plant jetzt in einem neuen Anlauf die leistungsrechtliche Zugangsfrage zu klären. Die Fachverbände begrüßen den Neustart und das damit von der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese  zugesagte Beteiligungsverfahren.

Die Fachverbände

Seit 1978 arbeiten der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V., der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (seit 2004), die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V., der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e. V. als die Fachverbände für Menschen mit Behinderung kontinuierlich und vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam repräsentieren sie ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.

Kontakt

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kerstin Tote

Reinhardtstr. 3
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Tel.: 030/284 447 – 824

E-Mail: kerstin.tote@caritas.de

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